Informationen für Versicherte über die Berufsgenossenschaft (BG) - IRS Gesundheitszentrum

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Informationen für Versicherte über die Berufsgenossenschaft (BG)

Informationen für Versicherungsfälle der Berufsgenossenschaften


Fehlerhafte Verordnungen
Fehlerhafte Verordnungen, welche nicht den Richtlinien entsprechen, werden von der Berufsgenossenschaft (BG) abgesetzt. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Verordnungen gleich nach Ausstellung gegenzuprüfen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie Ihren Arzt zwecks Änderung, erneut aufsuchen müssen. Fehlerhafte Verordnungen sind ungültig und werden uns nicht vergütet.

Beginnfrist
Verordnungen müssen spätestens am 7. Tag nach Ausstellungsdatum angefangen worden sein (aufgrund gesonderter Corona-Regelungen wurde diese Frist aktuell auf 14 Tage verlängert), andernfalls ist die Verordnung abgelaufen. Sollte "Behandlungsbeginn am" auf der Verordnung angekreuzt  und ausgefüllt sein, so müssen Sie an dem genannten Datum angefangen haben.

Unterbrechung
Verordnungen der BG können nicht unterbrochen werden und Sie müssen immer die verordnete Frequenz einhalten (aufgrund gesonderter Corona-Regelungen wurde diese Frist aktuell auf 14 Tage verlängert).
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